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Das Informationsportal für den sozialen Wohnungsbau und die soziale Wohnraumförderung in Deutschland

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Sozialer-Wohnungsbau.de informiert Sie über professionelles und kostensensibles Bauen, wegweisende Neubauprojekte und politische Entwicklungen sowie über Trends und Entwicklungen im sozialen Wohnungsbau.

Von Grundlagen über aktuelle Entwicklungen bis zu tiefgreifenden Ressourcen: Ihr zentraler Anlaufpunkt für fundiertes Wissen im sozialen Wohnungsbau und der Wohnraumförderung in Deutschland. Bleiben Sie informiert, vernetzen Sie sich und gestalten Sie die Wohnzukunft mit uns!

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Grundlagen

Was sind die Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland und warum ist er so wichtig?

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Richtlinien

Der soziale Wohnungsbau in Deutschland unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien, die sowohl auf Bundesebene als auch auf Landes- und kommunaler Ebene geregelt sind.

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Förderung

Der soziale Wohnungsbau in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt, mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für alle Schichten der Gesellschaft verfügbar zu machen.

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Regionale Unterschiede

Jedes Bundesland in Deutschland verfügt über spezielle Förderbanken, die Programme und Finanzierungslösungen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.

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Die Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus

Wohnen ist ein fundamentales Menschenrecht, und in Deutschland nimmt der soziale Wohnungsbau eine entscheidende Rolle ein, um dieses Recht für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Doch was sind die Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland und warum ist er so wichtig?

In unserem Kernthema „Die Grundlagen des sozialen Wohnungsbaus“ behandeln wir:

  • Definition und Ziele des sozialen Wohnungsbaus
  • Geschichtlicher Hintergrund
  • Rechtliche Grundlagen
  • Grundlagen der Finanzierung und Förderung
  • Akteure im sozialen Wohnungsbau
  • Planung und Umsetzung
  • Aktuelle Herausforderungen und Perspektiven

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Förderdarlehen

Wohnheimplätze für Studierende
und/oder Auszubildende
30 Jahre zinslos

Darlehenshöhe
bis zu 105.040 € je Wohnheimplatz
Darlehenslaufzeit
max. 42 Jahre
Zins (Jahr 1–30)
0 %
Zins (Jahr 31–42)
marktüblich
Tilgung (Jahr 1–30)
mindestens 1,25 %
Tilgung (Jahr 31–42)
mindestens 2,5 %
Tilgungsnachlass
20 %

Beispielrechnung einer Förderung der NBank für die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.

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Förderprogramme und Kriterien im sozialen Wohnungsbau

Der soziale Wohnungsbau in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt. Diese Programme stammen von verschiedenen Ebenen der Regierung, von der EU, sowie von privaten Unternehmen und Stiftungen.

In unserem Kernthema „Förderprogramme und Kriterien im sozialen Wohnungsbau“ behandeln wir:

  • Bundesförderprogramme
  • Landesförderprogramme
  • Kommunale Förderprogramme
  • EU-Förderprogramme
  • Privatwirtschaftliche Förderungen

Mehr über Förderprogramme und Kriterien erfahren

Die Rolle der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im sozialen Wohnungsbau

Nachhaltigen Wohnungsbau entdecken

Über uns

Unsere Mission ist es, allen Beteiligten – von Bauträgern und Banken bis zu politischen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit – einen klaren Überblick über die aktuellen Entwicklungen, Herausforderungen und Möglichkeiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu bieten. Wir glauben, dass der Zugang zu qualitativ hochwertigen Informationen entscheidend ist, um sinnvolle und nachhaltige Lösungen für die dringenden Wohnungsprobleme in unserem Land zu finden.

Sozialer-Wohnungsbau.de informiert Sie über professionelles und kostensensibles Bauen, wegweisende Neubauprojekte und politische Entwicklungen sowie über aktuelle Trends und Entwicklungen im sozialen Wohnungsbau.

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43000000

Gesamtbestand
an Wohnungen

1100000

Sozialbauwohnungen
im Bestand

2010000

Aktuell benötigte
Sozialbauwohnungen

Der unabhängige Wegweiser im sozialen Wohnungsbau

In der dynamischen Welt des Wohnungsbaus sind qualitativ hochwertige Informationen von unschätzbarem Wert. Hier, im Herzen unseres Informationsportals, bringen wir Ihnen umfassende Einblicke in den sozialen Wohnungsbau – ein Sektor, der nicht nur das physische, sondern auch das soziale und wirtschaftliche Gefüge unserer Gesellschaft prägt.

Von fundierten Grundlagen über aktuelle Nachrichten bis zu tiefgehenden Ressourcen und Studien – unser Portal bietet alles, was Sie benötigen, um sich in der Welt des sozialen Wohnungsbauwissens zu bewegen und zu navigieren.

Egal, ob Sie ein erfahrener Fachmann in der Branche sind, ein angehender Experte oder einfach nur jemand, der mehr über das Thema wissen möchte: Unser Portal ist für Sie da. Entdecken Sie spannende Artikel, bleiben Sie mit den neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden und erweitern Sie Ihr Wissen kontinuierlich.

Tiefe Einblicke: Erfahren Sie mehr über die Grundlagen, Herausforderungen und Lösungen im sozialen Wohnungsbau.

Umfangreiche Ressourcen: Von Fachliteratur bis zu Online-Quellen – finden Sie alles, was Sie zur Vertiefung Ihres Wissens benötigen.

Wir laden Sie ein, sich auf eine Entdeckungsreise zu begeben, die Ihr Verständnis für den sozialen Wohnungsbau vertieft und bereichert. Es ist an der Zeit, die Bedeutung und den Einfluss dieses Sektors auf unsere Gemeinschaften und Städte rundum zu erkennen. 

Häufig gestellte Fragen zum sozialen Wohnungsbau

Was genau ist sozialer Wohnungsbau?

Sozialer Wohnungsbau oder öffentlich gefördertes Wohnen zielt darauf ab, Wohnungen zu erschwinglichen Mietpreisen für jene Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen, deren Einkommen nicht ausreicht, um am freien Markt adäquate Wohnmöglichkeiten zu finden. Dies betrifft vorwiegend Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Studierende und Auszubildende. Diese Unterstützung kann sowohl in Form von kostengünstigen Mietwohnungen als auch durch Hilfe bei der Schaffung von selbst genutztem Wohnraum erfolgen.

Welche Rolle spielt der Bund beim sozialen Wohnungsbau?

Um die Bundesländer bei der Förderung von erschwinglichem Wohnraum zu unterstützen, stellt der Bund Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Dies wurde im Jahr 2019 durch die Implementierung einer speziellen Finanzhilfekompetenz in der Verfassung, konkret in Artikel 104d des Grundgesetzes, rechtlich verankert. In den Jahren 2020 und 2021 wurden den Ländern jeweils 1 Milliarde Euro an Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zugesprochen. Für die Jahre 2022 bis 2026 wurde die Förderung auf ein historisch hohes Niveau von insgesamt 14,5 Milliarden Euro an Bundesfinanzhilfen angehoben, wobei im Jahr 2023 allein 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Innerhalb dieses Budgets sind 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“ vorgesehen, das gezielt auf den gesteigerten Bedarf an Wohnraum für Auszubildende und Studierende abzielt.

Es ist vorgesehen, dass die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024 auf 3 Milliarden Euro ansteigen und in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 3,5 Milliarden Euro betragen werden. Die Länder ihrerseits sind verpflichtet, mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel als eigene Finanzierungsbeteiligung zu leisten.

Wer fördert den sozialen Wohnungsbau?

Die Bundesländer spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von sozialem Wohnraum, indem sie innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ihres jeweiligen Landes die Ausgestaltung und Schwerpunkte der Wohnraumförderung festlegen und sich um die Abwicklung der Förderungsmaßnahmen kümmern. Dies umfasst die Überprüfung eingehender Anträge, die Zuteilung von Fördermitteln und die Auszahlung der finanziellen Unterstützung. In den meisten Fällen wird diese Aufgabe von landeseigenen Förderbanken übernommen, die umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen öffentlich zugänglich machen.

Es ist interessant festzustellen, dass die Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau im Jahr 2006 durch die Föderalismusreform I an die Bundesländer überging, obwohl diese bereits seit der Einführung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 1950 für die Umsetzung der Förderungsmaßnahmen verantwortlich waren.

Welche Maßnahmen werden durch Bundesmittel im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unterstützt?

Der Bund leistet einen entscheidenden Beitrag zur sozialen Wohnraumförderung, indem er finanzielle Mittel für zwei spezifische Förderbereiche bereitstellt:

  • Die Schaffung neuer Wohnräume, sei es durch Neubau, Ausbau oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnraum bis zu zwei Jahre nach dessen Fertigstellung.
  • Die Modernisierung von bestehendem Wohnraum.

Diese Fördermittel stehen sowohl für Mietwohnungen (sogenannte Sozialmietwohnungen) als auch für selbst genutztes Wohneigentum zur Verfügung. Auch Wohnheimplätze für Studierende können gefördert werden. Ferner haben Bund und Länder gemeinsam das Programm „Junges Wohnen“ ins Leben gerufen, um dem starken Bedarf an Wohnraum für Studierende und Auszubildende gerecht zu werden. Für das Programmjahr 2023 stellt der Bund erstmalig 500 Millionen Euro zur Verfügung. Auch wenn Wohnheimplätze grundsätzlich im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus förderfähig sind, zielt das Programm „Junges Wohnen“ darauf ab, den spezifischen Bedarf an Wohnraum für junge Menschen und Auszubildende besonders zu adressieren.

Welche Akteure sind förderberechtigt, wenn es um Bundesmittel im sozialen Wohnungsbau geht?

Die Fördermittel des Bundes im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus können an unterschiedliche Akteure gehen. Dazu zählen in erster Linie der Grundstückseigentümer oder der Inhaber eines Erbbaurechts, die jeweils über das Recht zur Verfügung des betreffenden Grundstücks verfügen. Alternativ ist es auch möglich, dass ein vom Verfügungsberechtigten autorisierter Dritter die Fördermittel erhält.

Im Kontext des sozialen Mietwohnungsbaus kommen als Empfänger der Fördermittel sowohl kommunale und private Wohnungsunternehmen als auch Genossenschaften und private Investoren infrage. Diese Akteure stellen dann den geförderten Wohnraum für die Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung, zu denen insbesondere Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen oder Studierende zählen. Im Falle der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum richtet sich die Unterstützung hingegen direkt an die genannten Zielgruppen, beispielsweise beim Neubau eines Eigenheims.

Auf welche Weise erfolgt die Förderung seitens des Bundes?

Die finanzielle Unterstützung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus seitens des Bundes kann in verschiedenen Formen erfolgen. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass Darlehen mit besonders vorteilhaften Konditionen gewährt werden. Andererseits können auch direkte Zuschüsse vergeben werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese verschiedenen Optionen ermöglichen eine flexible Anpassung der Förderung an die jeweiligen Erfordernisse und Bedürfnisse der Empfänger.

In welchem Umfang gewährt der Bund finanzielle Unterstützung?

Die konkrete Summe, die als Förderung vom Bund bereitgestellt wird, hängt maßgeblich von den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Projekts ab und orientiert sich an den festgelegten Förderrichtlinien des Bundeslandes, in dem das Vorhaben umgesetzt wird. Die Einflussfaktoren, die die Förderhöhe bestimmen, sind vielfältig. Sie reichen von der Art des Bauprojekts (ob es sich um einen Neubau, Ausbau oder eine Modernisierung handelt) über die festgelegte Bindungsdauer für vermieteten Wohnraum, bis zum regionalen Niveau der Baukosten und der Höhe der angestrebten Mietreduktion.

Welche Schritte sind notwendig, um eine finanzielle Unterstützung des Bundes zu erhalten?

Für die Gewährung der Fördermittel sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Sie legen die genauen Richtlinien fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, bei welcher Behörde der Antrag auf Förderung gestellt werden kann, und welche Formalitäten und Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind.

Um einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Förderprogramme zu erhalten, empfiehlt es sich, einen Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu werfen. Diese ist online unter foerderdatenbank.de verfügbar und stellt eine wertvolle Informationsquelle dar.

Ab wann kann gefördert werden?

Der Beginn der finanziellen Unterstützung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen und Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer.

Mit dem Inkrafttreten der spezifischen Verwaltungsvereinbarungen steht es den Ländern frei, die Bundesmittel im Einklang mit den festgelegten Regelungen zu bewilligen und somit die Fördermittelbindung einzuleiten.

Ist es möglich, die Fördermittel für die Sanierung von bestehendem Wohnraum zu nutzen?

Ja, die durch den Bund bereitgestellten Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau können für Bauinvestitionen genutzt werden. Dazu zählen sowohl die Schaffung von neuem Wohnraum als auch die Modernisierung von bestehendem Wohnraum. Unter Umständen können Sanierungsmaßnahmen an älteren Gebäuden im Zuge einer Modernisierung oder als Teil eines umfangreicheren Bauvorhabens, bei dem durch Neu-, Aus- oder Umbau neuer Wohnraum geschaffen wird, mit Bundesmitteln gefördert werden.

Es ist zu beachten, dass der Begriff „Sanierung“ oftmals in einem weiter gefassten Kontext verwendet wird. Förderfähig sind gemäß den Bundesmitteln jedoch ausschließlich Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB. Rein instand haltende Maßnahmen, also die Instandsetzung oder Instandhaltung gemäß § 555a BGB, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für eine Förderung im Bereich der Modernisierung werden von den Bundesländern im Rahmen ihrer alleinigen Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau festgelegt.

Muss bezahlbarer Wohnraum auch klimagerecht sein?

Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur ökologischen Nachhaltigkeit von Wohnraum. Mit Beginn des Jahres 2023 trat eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Diese Anpassung erhöhte die Mindestanforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf für Neubauten. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus waren diese verschärften Mindeststandards sogar schon ein Jahr früher, ab dem Programmjahr 2022, verbindlich. Damals waren von den insgesamt bereitgestellten 2 Milliarden Euro an Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau 1 Milliarde Euro speziell für Projekte vorgesehen, die den neuen Energiestandard erfüllen. So wird gewährleistet, dass auch preisgünstiger Wohnraum den Anforderungen an eine moderne, umweltschonende Bauweise entspricht.

Wie gelangen die Zielgruppen an eine geförderte Mietwohnung?

Im Rahmen des sozialen Mietwohnungsbaus sind Vermieter verpflichtet, ihre geförderten Wohnungen ausschließlich an Personen zu vermieten, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind. Dieser Schein wird von den zuständigen Stellen an Haushalte ausgegeben, deren Einkommen die jeweiligen, von den Bundesländern festgelegten Grenzen nicht übersteigt. Personen, die die Kriterien erfüllen, haben einen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt eines WBS. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sie auch einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben. Um eine solche Wohnung zu bekommen, müssen sie sich – genau wie bei nicht geförderten Wohnungen – bewerben. Die endgültige Auswahl aus den berechtigten Bewerbern obliegt dann dem Vermieter.

Wie sind die Mietkosten bei geförderten Wohnungen geregelt?

Ein wesentliches Merkmal des sozialen Wohnungsbaus besteht darin, dass bei Mietwohnungen Miet- und Belegungsbindungen eingeführt werden. Dies bedeutet, dass die Höhe der Miete für eine bestimmte Zeitdauer – beispielsweise 15, 25 Jahre oder sogar noch länger – festgelegt und somit langfristig auf einem bezahlbaren Niveau gehalten wird. Die genauen Konditionen für diese Miet- und Belegungsbindungen werden von den jeweiligen Bundesländern individuell bestimmt und in eigener Verantwortung festgelegt.

Wie viele Sozialmietwohnungen gibt es und wie viele werden gefördert?

Zum Ende des Jahres 2021 gab es laut den Angaben der Bundesländer in Deutschland insgesamt etwa 1,1 Millionen Sozialmietwohnungen. Im selben Jahr wurden bundesweit etwa 44.900 Wohnungen mit den Mitteln von Bund und Ländern gefördert, wobei sich diese Zahl auf folgende Bereiche verteilt:

30.700 Mietwohnungen, darunter 
21.600 Neubaumietwohnungen und
5.900 Modernisierungen.
9.400 Eigentumsmaßnahmen, wovon etwa 1.600 Neubaumaßnahmen waren.
4.700 Wohnheimplätze (im Jahr 2020 waren es 2.800).

Was ist der Unterschied zwischen sozialem Wohnungsbau und sozialer Wohnraumförderung?

Bis zum Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) im Jahr 2001 wurde allgemein von „sozialem Wohnungsbau“ gesprochen. Mit dem WoFG wurde die Bezeichnung auf „soziale Wohnraumförderung“ geändert, um den Begriff breiter zu fassen.

In der Finanzhilfekompetenz des Bundes, wie sie in Artikel 104d des Grundgesetzes verankert ist, wird wiederum der Begriff „sozialer Wohnungsbau“ verwendet. Finanzhilfen des Bundes dürfen demnach nur für bauliche Investitionen, also für Neubauten (einschließlich Ersterwerb) und Modernisierungen, genutzt werden. Wenn lediglich Landesmittel eingesetzt werden, können auch weitere Maßnahmen, wie der Erwerb von Belegungsbindungen und der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, gefördert werden.

Obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden, bezieht sich der „soziale Wohnungsbau“ in diesem Kontext auf die im Artikel 104d GG festgelegte Finanzhilfekompetenz des Bundes.

Seit wann gibt es den sozialen Wohnungsbau und wie hat er sich entwickelt?

Der soziale Wohnungsbau in Deutschland hat eine lange Tradition und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als wesentliches Instrument zum Wiederaufbau der Städte und zur Schaffung von Wohnraum für die breite Bevölkerung eingeführt. Die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland lässt sich in mehrere Phasen einteilen:

Nachkriegszeit und Wiederaufbau (ab 1950):
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es einen massiven Bedarf an Wohnraum. Der soziale Wohnungsbau wurde eingeführt, um bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen. Dies war eine der zentralen sozialpolitischen Maßnahmen der damaligen Zeit.

Konsolidierung und Ausbau (1960er- und 1970er-Jahre):
In den 1960er- und 1970er-Jahren wurde der soziale Wohnungsbau weiter ausgebaut und professionalisiert. Die Fördermittel wurden aufgestockt, und es wurden zahlreiche Sozialwohnungen gebaut.

Rückgang und Neuausrichtung (1980er- und 1990er-Jahre):
In den 1980er-Jahren begann ein allmählicher Rückgang des sozialen Wohnungsbaus. Dieser Trend setzte sich in den 1990er-Jahren fort. Gleichzeitig wurden die Fördermittel gekürzt, und es gab einen Trend hin zu einer stärkeren Förderung von Eigentumsbildung.

Neuordnung nach der Föderalismusreform (ab 2006):
Mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 wurden die Zuständigkeiten im sozialen Wohnungsbau neu geregelt. Die Länder erhielten die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für die soziale Wohnraumförderung. Der Bund zog sich weitgehend aus der Förderung zurück.

Renaissance des sozialen Wohnungsbaus (ab 2015):
Angesichts des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum und der Flüchtlingskrise erlebte der soziale Wohnungsbau eine Renaissance. Es wurden neue Fördermittel bereitgestellt, und es entstanden zahlreiche neue Sozialwohnungen. 2019 ist ein neuer Artikel 104d in das Grundgesetz (GG) eingefügt worden, der es dem Bund wieder gestattet, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.

Die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland zeigt, dass dieses Instrument immer wieder an die jeweiligen Herausforderungen und Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst wurde. Auch heute spielt der soziale Wohnungsbau eine zentrale Rolle bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und bei der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen.

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