Grundlegende Gesetze und Vorschriften im sozialen Wohnungsbau

Der soziale Wohnungsbau hat die Aufgabe, Wohnraum für Haushalte bereitzustellen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Um dies zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die den Bau und die Vermietung sozialer Wohnungen in Deutschland regeln.

Grundgesetz

Das Grundgesetz spielt eine wichtige Rolle im sozialen Wohnungsbau, insbesondere Artikel 14 und Artikel 104d. Artikel 14 regelt das Recht auf Eigentum und das Sozialpflichtigkeitsprinzip, während Artikel 104d dem Bund ermöglicht, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen im sozialen Wohnungsbau zu gewähren.

Wohnraum-
förderungsgesetz (WoFG)

Das Wohnraum­förderungsgesetz (WoFG) bildet die Grundlage für die staatliche Förderung des Wohnungsbaus und die Vergabe von Finanzhilfen an Bauherren und Mieter. Es fördert den Neubau von Wohnungen, die Modernisierung von Altbauten, den Erwerb von Belegungsrechten zugunsten Wohnungssuchender und den Erwerb vorhandenen Wohnraums. Das WoFG legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung gewährt wird und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu haben. Sofern die Länder keine eigenen Gesetze erlassen haben, gilt das WoFG fort.

Gebäudeenergie-
gesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden und trägt so zur Umsetzung der Energiewende bei. Für den sozialen Wohnungsbau bedeutet dies, dass bei Neubauten und Sanierungen von Wohnungen die Vorgaben des GEG beachtet werden müssen.

Wärmeplanungs-
gesetz (WPG)

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Wohnungs-
bindungsgesetz (WoBindG)

Das Wohnungs­bindungsgesetz (WoBindG) regelt die Bindung von Wohnraum für soziale Zwecke. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Wohnungen als Sozialwohnungen vermietet werden dürfen und welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern im sozialen Wohnungsbau. Es umfasst Regelungen zur Mietpreisgestaltung, zur Kündigung von Mietverhältnissen, zur Instandhaltung und Modernisierung von Mietwohnungen sowie zu den Rechten und Pflichten bei der Vermietung von Wohnraum.

Das deutsche Mietrecht ist in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten.

EU-Recht, Bundesrecht und Länderrecht

Im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gibt es auch Regelungen und Gesetze, die auf europäischer Ebene (EU-Recht), auf Bundesebene (Bundesrecht) und auf Landesebene (Länderrecht) erlassen wurden. Dabei haben das Bundesrecht und das Länderrecht eine besondere Bedeutung, da die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung seit dem 1. September 2006 vom Bund auf die Länder übertragen wurde. Seitdem obliegt den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungs- und Finanzierungskompetenz. Die Länder können dabei eigene Gesetze erlassen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes zugeschnitten sind.

EU-Recht

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Beihilfenkontrolle festgelegt, dass staatliche Beihilfen für den sozialen Wohnungsbau grundsätzlich zulässig sind, solange sie einem klar definierten öffentlichen Interesse dienen und keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen verursachen.

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)

Sozialer Wohnungsbau kann in der EU als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) eingestuft werden. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Anbietern sozialen Wohnraums staatliche Beihilfen zu gewähren, um den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für benachteiligte Bürger oder sozial schwächere Gruppen zu erleichtern.

Zusammenfassung

Die grundlegenden Gesetze und Vorschriften im sozialen Wohnungsbau sind darauf ausgerichtet, die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern und gleichzeitig die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern zu schützen. Um von den staatlichen Förderprogrammen profitieren zu können und einen reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses zu gewährleisten, ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen und einzuhalten.